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Wichtig – Kulturförderabgabe: eine Kölner Spezialität
Jede Privatperson, die in einem Kölner Beherbergungsbetrieb unterkommt, muss eine so genannte Kulturförderabgabe in Höhe von 5% des Übernachtungspreises an die Stadt Köln leisten. Wir müssen diese Gebühr einziehen und weiterleiten.
Solltet ihr jedoch geschäftlich unterwegs sein, könnt ihr euch davon befreien lassen.
Dafür brauchen wir bei Anreise folgendes Formular ausgefüllt und unterschrieben:
Kulturförderabgaben-Formular.pdf
Beim Late-Check-In muss das Formular bis spätestens 12 Uhr des folgenden Tages in unserem Briefkasten liegen, sonst können wir es leider nicht mehr verarbeiten!